Fachkraft
Ab 2011 bilden wir auch zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Servicekraft für Schutz und Sicherheit sowie zur Geprüften Schutz und Sicherheitsfachkraft aus.
Diese Ausbildungen können sowohl mit der Personenschutzausbildung als auch mit der Detektivausbildung oder Kaufhausfachdetektiv Ausbildung kombiniert werden. Für nähere Informationen fragen Sie uns oder unseren Partner unter www.iss-personenschutz.de.
Die grundlegende Unterscheidung der Ausbildungen sind:
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft ist in erster Linie für Quereinsteiger
Servicekraft für Schutz und Sicherheit umfasst im Regelfall 2 Jahre Ausbildung (Ausbildungsberuf)
Fachkraft für Schutz und Sicherheit umfasst im Regelfall 3 Jahre Ausbildung (Ausbildungsberuf)
Wer allerdings über längere Berufspraxis im Sicherheitsgewerbe verfügt kann bei der IHK zu einer Externprüfung zugelassen werden. Was wiederum interesant sein kann für ehemalige Soldaten speziell für SAZ 4, 8 und 12 die Sicherehitsrelevante Tätigkeiten in Ihrer Dienstzeit ausgeführt haben. Hierbei ist allerdings der jeweilige Einzelfall zu prüfen.

Zur Prüfung Meister für Schutz und Sicherheit im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, oder
eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (Geprüften Werkschutzfachkraft).