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Berufsbildung für Detektive

 

Detektive haben die Aufgabe für Recht und Freiheit Einzustehen. Sie werden in Beweisnotfällen für Privatpersonen, Firmen und Institutionen tätig. Die Aufträge stammen zu 75% aus Wirtschaft, Handel und Industrie. Detektive sind wichtige Vertrauensträger öffentlicher Sicherheit. Unter öffentlicher Sicherheit wird nach allgemeiner Meinung die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen, sowie der Rechtsordnung und der grundlegenden Einrichtungen des Staates verstanden. Detektive sind Vertrauensträger besonderer Art. Sie nehmen auf Grund ihrer beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten eine mit besonderer Verantwortung verbundene Vertrauens- und Sonderstellung im Rechts- und Wirtschaftsleben ein. Detektive müssen verschiedene Eigenschaften besitzen, wenn sie erfolgreich sein wollen, nämlich Risikobereitschaft, Eigeninitiative, Fleiß, Mut, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Lern- und Leistungsbereitschaft, Ausdauer, Durchhaltevermögen, Belastbarkeit, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Kreativität, Flexibilität, Kooperationsbereitschaft, Höflichkeit, Freundlichkeit. Darüber hinaus müssen Detektive auch Charakterfestigkeit besitzen, sowie die Bereitschaft, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. Der Detektivberuf ist ein außerordentlich vielseitiger und anspruchsvoller Beruf, der eine qualifizierte Ausbildung erfordert. Das Detektiv-Ausbildungsinstitut Richard Heiß führt seit 1964 in Kooperation mit dem Berufsverband Bayerischer Detektive e.V. die berufliche Bildung für Detektive als Fortbildungsmaßnahme im Rahmen der Erwachsenenbildung durch. Das Detektiv-Ausbildungsinstitut Richard Heiß bietet eine seriöse, fachgerechte und Praxis bezogene Aus- und Weiterbildung im Detektivgewerbe. Das gut fundierte Lehrmaterial stammt aus der wirklichkeitsnahen Praxis. Gelehrt wird nach dem Grundsatz:

Aus der Praxis -  Für die Praxis

Die  Ausbildungsleiter sind langjährige Berufsdetektive, Fachdetektive, Rechtsanwälte und Kriminalisten. Die Ausbildung erfolgt unter Zugrundlegung der Ausbil­dungsordnung sowie der Berufsordnung für Detektive in Deutschland und den Bestim­mungen des Berufsverbandes Bayerischer Detektive e.V. Sitz Augsburg.

 

Präambel

Detektive dienen in ihrer Berufsausübung ihrem Auftraggeber in Wahrung dessen berechtigter Interessen, der Wahrheitsfindung und somit dem Recht.

Der Bürger kann seine Rechte nicht erzwingen, sondern er wird sie immer zu suchen haben. Dazu verhelfen ihm Rechtsanwälte und nicht zuletzt Detektive.

Die berufsständischen Vertretungen für Detektive in Deutschland betrachten die erfolgreiche Detektivtätigkeit als einen bedeutenden Schutz für Auftraggeber, die in Wahrnehmung ihrer Rechte auf detektivische Beweisbeschaffung nicht verzichten können.

Durch die Gewerbefreiheit in Deutschland ist es möglich, das Detektivgewerbe anzumelden und zwar unabhängig davon, ob Sachkenntnisse vorhanden sind oder nicht. Eine Sachkundeprüfung ist nach der Gewerbeordnung nicht vorgesehen.

Die Detektivverbände in Deutschland fordern deswegen den Schutz des Auftraggebers durch qualifizierte und „geprüfte Detektive“.

Da der Detektivberuf kein Lehrberuf ist, wurden private Detektiv-Ausbildungsinstitute gegründet und das Detektiv-Ausbildungsinstitut Richard Heiß führt seit 1964 in Kooperation mit dem Berufsverband Bayerischer Detektive e.V. die berufliche Bildung für Detektive als Fortbildungsmaß­nahme im Rahmen der Er­wachsenenbildung durch.

Der Qualifikationsnachweis des einzelnen Detektivs wird deshalb nach Abschluss der Bildungsmaßnahme  mit  einer Abschlussprüfung (Zeugnis), sowie einer Prüfung vor der Prüfungskommission des Berufsverbandes Bayerischer Detektive e.V. unter Beweis gestellt und berechtigt zur Berufsbezeichnung „Berufsdetektiv“.

 

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